Wie sieht das in der Praxis aus?

Wünsche werden definiert. Ein Arbeits-Text muss erarbeitet werden. Auf diesem baut alles Folgende auf. Der Auftraggeber muss unbedingt vor Aufnahme-Start den Text „freigegeben“ haben. Dieser Text wird als Gerüst bindend für die Gestaltung. Man könnte es im weiteren Sinne auch Drehbuch nennen.

° Sind Drehgenehmigung notwendig?

° Kann jederzeit aufgenommen werden?

° Gibt es zeitliche Begrenzungen?

° Braucht es Personen mit Ortskenntnissen, die Zutritte ermöglichen?

° Braucht es eventuell zusätzliches Licht, Stromanschlüsse?

° Witterungsabhängigkeit?

° Können Aufnahmen eventuell auch wiederholt werden?

° Gibt es die schriftliche Einwilligung von Personen (Recht am eigenen Bild)? Was gibt es an Urheberrechten am Drehort zu beachten? Auch beim Ton!

° Dabei werden Bild, Töne, und Sprecher zum Video gestaltet.

° Fragen können auftauchen: Urheberrechte Dritter (Archivbilder, Grafiken, „fremde“ Musik)?

  1. Der Text des Videos sollte vor Schnittbeginn vom Auftraggeber eventuell nochmals gelesen werden. Es können Änderungen im Laufe der Aufnahmen hinzugekommen sein. Der Video-Schnitt kann sich reibungslos an diesem nachjustierten Text orientieren.
  2. Es entsteht ein erster Rohschnitt, die grobe Version des Videos, mit Text. Dieser Schritt sollte vom Auftraggeber gesichtet werden; da hier noch Änderungen leichter möglich sind, als kurz vor der Fertigstellung. Nach der Phase des Rohschnittes wird die feine Endmischung gemacht.
  3. Die Endmischung wird wieder kontrolliert, sollte aber im Aufbau, so wie vom Rohschnitt vorgegeben, nichts mehr ändern. Der Aufwand einer Änderung wird hier sehr groß und wirft vieles über den Haufen.

Vor der Herstellung des Master Files, sollte das Foto-Video nochmals vom Auftraggeber gesichtet werden, um „hinterlistige“ Fehler zu entdecken, die bis dato noch keinem aufgefallen sind. Eine inhaltliche Umgestaltung sollte hier aber unbedingt vermieden werden. Nur noch formale Korrekturen sind im Fokus.

Danach folgt die Herstellung des Master-Files und die Erteilung der Werknutzungsrechte.