Nutzungsrechte vereinbaren

Das Ausmaß der übertragenen Nutzungsrechte ist eben Vereinbarungssache. Eine klare schriftliche Übereinkunft ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit. Das klingt nun sehr sperrig, ist aber in ein paar Sätzen zu erledigen. Das „was und wie“ und das „wie lange“ wird ein Werk nutzbar gemacht sollte festgehalten werden.
Voraussetzung ist, dass die Urheberrechte beim Produzenten sind.

Dann sollten sie noch unterscheiden, ob sie eine Werknutzungsbewilligung, oder ein Werknutzungsrecht zugestanden bekommen. Ich werde das Werknutzungsrecht als berechtigter Urheber mit ihnen vereinbaren.